[13.03.2011]
Ein Zusammentreffen der ungewöhnlichen Art fand von 11.-13.3.2011 in Wien statt. Vertreter_innen der wichtigsten europäischen Veggie-Organisationen folgten dem Ruf in die Welt- und Kongresstadt Wien und konferierten.
Im Rahmen des Österreichbesuchs konnte auch Tobias Leenaert – der Erfinder des vegetarischen Wochentags in Gent (Belgien) – 2 Vorträge in Wien und Graz halten. Auch lokale Lernende und Interessierte kamen am Wochenende zu den Workshops in das Don-Bosco-Haus in Wien Hietzing.
Grazer Poliker_innen und die Firma Sodexo sagten zu, auch einen Veggietag pro Woche einzuführen um ein Zeichen für Klimaschutz zu setzen. Immerhin ist die Viehzucht mit 18% weltweit der größte Klimatreiber.
Im Rahmen einer von der EU-Kommission geförderten Lernpartnerschaft mit dem Titel Cooperation on Healthy, Sustainable and Well-balanced Food Consumption
teilt die Vegane Gesellschaft Österreich mit 7 europäischen Partner-Organisationen ihre Erfahrungen im Bereich der Erwachsenenbildung. Die Ziele sind, durch die Bildung eines europäischen Netzwerkes die Qualität der Erwachsenenbildung zu fördern, das Nutzen von Synergien durch regelmäßige virtuelle und reale Treffen, das Bündeln im materiellen und personellen Bericht, die Reaktionszeit bzgl. europäischer Themen zu verkürzen, und Lehrmethoden betreffend up-to-date zu bleiben.
Aus der Lernpartnerschaft haben sich sogar schon Projektanträge für neue, größere Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung und Berufsausbildung ergeben, die bereits eingereicht wurden. Dadurch konnte die Vegane Gesellschaft Österreich (VGÖ) Inspirationen sammeln, die z.B. in der Beteiligung der neuen Veggietag.at-Kampagne Auswirkungen gezeigt haben. Grundtvig ist ein EU-Fördertopf speziell für die Erwachsenenbildung.
Die VGÖ konnte ihre internationalen Partner über das Vegan Buddy Projekt informieren, welches auch im Ausland Nachahmnung fand.

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.