Leitfaden für vegane Getränke
Worauf muss ich beim Getränkekauf achten?
Tierliche Stoffe sind auch bei Getränken in vielfältigster Art
und Weise vorhanden. 1. Herstellung
- Filterung
Einer der Hauptpunkte ist die Klärung bzw. die Filterung des Getränkes.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Filterung (auch Klärung
oder Schönung) jeder Flüssigkeit mit tierlichen Stoffen. Die
Erfahrung zeigt, dass vor allem Fruchtsäfte hiervon am stärksten
betroffen sind. Egal ob „naturtrüb“, Direktsäfte,
Fruchtsaftkonzentrate oder ein Fruchtsaftnektar. Hier kann zum Beispiel
Gelatine (seit BSE meist Schweinegelatine) verwendet werden, bei Wein
aber auch Hühnereieiweiß (Albumin) oder Fischblase (angeblich
ist es in Österreich verboten worden, Fischblasen zu verwenden).
Gerne wird aber gesagt, das Produkt enthält nichts Tierliches, da
die Gelatine wieder restlos entfernt wurde.
Bei Bier darf nach dem deutschen Reinheitsgebot keine Filterung mit tierlichen
Stoffen eingesetzt werden, dies betrifft ebenfalls die österreichischen
Biere, daher kann sehr wohl Gelatine-Filterung zum Beispiel bei britischen
Bieren eingesetzt werden.
2. Zutaten
Wir gehen natürlich davon aus, dass keine offensichtlich tierlichen
Zutaten in dem Getränk sind, wie etwa tierliche Milch bzw. deren
„Produkte“ (Molke, Laktose = Milchzucker, Butter, Sahne, Butterreinfett,
Joghurt, Kefir usw.), Eier, Honig und noch einiges mehr.
Trotzdem kann eine Zutatenliste bei konventionellen Getränken recht
lang ausfallen. Worauf ist hier prinzipiell zu achten:
Zucker – handelt es sich um raffinierten Zucker,
so kann Tierkohle eingesetzt worden sein, Rohrohrzucker wird nicht raffiniert.
Bei dem großen österreichischen Zuckerhersteller „Agrana“
(Wiener Zucker) wird laut deren Angaben keine Tierkohle verwendet. Auch
die großen deutschen ZuckerherstellerInnen haben ausgesagt, keine
Tierkohle zu verwenden.
Aromen – hier gibt es natürliche, naturidente,
und künstliche Aromen, bei allen drei Arten können tierliche
Stoffe die Basis oder der Ursprung sein. Es muss also immer genau hinterfragt
werden, woraus diese Aromen gewonnen und zusammengesetzt wurden. Beispiel:
So genanntes „natürliches Erdbeeraroma“ kann aus Käserinde
hergestellt worden sein oder das beste Ananasaroma kommt aus Brokkoli.
Vanille-Extrakt kann unter Verwendung von Bourbone Vanille, Alkohol und
Apfelsaft hergestellt werden (siehe Filterung).
Natürliche Aromastoffe können auch mittels Enzymen (Enzyme können
tierlichen Ursprungs sein, und übrigens heute auch gentechnisch hergestellt
werden) aus Stoffen gelöst werden.
Farbstoffe (E 1xx) – wie das bekannte E 120 Cochenille
(echtes Karmin) können viele Farbstoffe tierlichen Ursprunges sein.
Entweder werden diese direkt aus Tieren „erzeugt“ wie z.B.
Karmin aus Schildläusen, oder sind synthetisch und können somit
wiederum tierlichen Ursprungs sein.
Wichtig: bei Farbstoff Beta-Carotin kann Fischgelatine als Trägerstoff
eingesetzt worden sein.
Vitamine – Alle Vitamine können grundsätzlich
auch tierlichen Ursprungs sein (auch rein synthetische Vitamine). Fettlösliche
Vitamine (A, D, E, K) können in einer Matrix von Fischgelatine-Kapsel
eingesetzt werden.
Pektin – Synthetisches Pektin kann tierliche Stoffe
(wie E 327 - Calciumlactat) enthalten.
Lecithin – kann tierlich, zum Beispiel aus Hühnerei,
oder pflanzlich sein.
3. Sonstige Stoffe
E-Nummern (auch Konservierungsmittel, Säuerungsmittel) stehen für
Lebensmittelzusatzstoffe. Hinter jeder Nummer kann ein ganz gewöhnlich
natürlicher Stoff stehen, aber auch so genannte chemisch-synthetische
Stoffe. Wichtig ist hierbei aber grundsätzlich die Herstellung des
Stoffes. Alle E-Nummern, welche fraglich sind, aufzulisten, würde
den Umfang dieses Artikels sprengen, jedoch bieten die Suchmaschinen im
Internet einige Hilfe oder Webseiten wie etwa www.zusatzstoffe-online.de
Überzugsmittel – zum Beispiel Kaffeebohnen
mit Bienenwachs, diese müssen nicht deklariert werden.
Bakterien/Hefekulturen – Hefekulturen und Bakterien,
wie zum Beispiel die Bakterien der Milchsäure, können auf einem
Nährboden aus tierlicher Milch gezüchtet werden. Somit ist hier
zu klären wie diese Stoffe erzeugt wurden. Milchsäure kann natürlich
auch tierlichen Ursprungs sein, so wie tierliche Emulgatoren in Hefe enthalten
sein können.
4. Verpackung
Etiketten
Hier ist der Kleber für die Etikettierung problematisch, denn für
Oberflächen aus Glas wird häufig ein Kaseinkleber verwendet.
Während bei synthetischen Klebern Spuren von Kasein enthalten sein
können, wird bei Kunststoffverpackungen kaum kaseinhaltiger Klebstoff
eingesetzt. Vor allem bei Mehrwegglasflaschen (Bier, Mineralwasser etc.)
setzen HerstellerInnen auf leichte Wiederablösbarkeit des Klebers,
die bei Kaseinklebern meist besser gegeben ist.
Kunststoff
Grundsätzlich können tierliche Zusätze aus Schlachtabfällen
in Kunststoffe eingemischt werden. Wir haben bei einem österreichischen
PET-Flaschen Hersteller nachgefragt und erfahren, dass keine tierlichen
Stoffe eingesetzt werden.
Tipp: Grundsätzlich ist es wichtig, die Volldeklaration
zu erfragen, da ja noch immer Zutaten, die weniger als 5% am Gesamtprodukt
ausmachen, nicht deklariert werden müssen.
Weiters werden auch bei der Volldeklaration keine Auskünfte erteilt,
welche Hilfsstoffe, die später im Endprodukt nicht mehr enthalten
sind (darunter fällt zum Beispiel Gelatineklärung) bei der Produktion
eingesetzt werden. Diese Informationen können nur im persönlichen
Kontakt (also Produktanfrage am besten schwarz auf weiß) von den
Firmen erfragt werden, wobei hier aber auch auf spezielle Antwortformulierungen
zu achten ist (z.B. Unterschied, ob eine Zutat „enthalten“
ist oder „verwendet wurde“). Firmen drücken sich gerne
gewählt aus, um uns in einem gewissen Glauben zu lassen - auch das
sollte bedacht werden.
Stand: Oktober 2006, Vegane Gesellschaft Österreich
|