Tierrechte nach Balluch
Rationale statt religiöse Ethik
„Was soll ich tun?“ – das ist die zentrale Frage unseres Lebens. Laufend sehen
wir uns mit Handlungsalternativen konfrontiert und müssen entscheiden: wähle
ich die eine oder die andere? Solange die Entscheidung dabei mich nur selbst
betrifft, geht sie sozusagen niemanden anderen etwas an. Auf welcher Basis
entscheiden wir aber, wie wir miteinander umgehen, sowohl individuell als
auch gesamtgesellschaftlich,
d.h. wenn Gesetze über den Umgang miteinander erlassen werden?
Man könnte die anfänglich gestellte Frage daher auch so formulieren: Was ist
gut und was ist böse? Weil, Gutes soll ich tun, Böses unterlassen. Die Unterscheidung
in gut und böse sei aber, so wird oft argumentiert, eine Frage von Religion
und Spiritualität. Während nicht-religiöse Bewertungen dieser Art als materialistisch,
oder sogar egoistisch und jedenfalls als relativ für den Vorteil eines Individuums
angesehen werden, könne nur die wahre Religion eine absolute Bewertung liefern.
Was ist allerdings die wahre Religion?
Religion ist nur ein Glaube, ohne jede faktisch-wissenschaftliche Begründung.
Im Gegensatz zu empirisch-rationalen Aussagen lassen sich religiöse weder
begründen noch kritisieren. Sie können auch keine Basis für eine gesamtgesellschaftliche
Entscheidung sein, weil sich zur Religion mangels überzeugender Argumente
kein Konsens finden lässt. Wollen wir eine Religion als die Unterscheidungsgrundlage
zwischen gut und böse heranziehen, dann bleibt nur die Gewalt, um diese Meinung
durchzusetzen. Überzeugen kann ich ohne empirisch-rationale Argumente niemanden.
Ist es denn richtig, dass sich über gut und böse nicht rational argumentieren
ließe? Interessant ist folgende Beobachtung dazu, die auf Sokrates zurückgeht.
Auf die Frage, ob eine religiöse Wahrheit jemals unethisch sein kann, antworten
die Gläubigen meistens, dass sich eine wahre Religion dadurch auszeichne,
keine unethischen Wahrheiten zu haben. Damit unterscheiden aber selbst die
Gläubigen zwischen „gut“ in einem religionsunabhängigen Sinn und „gut“ im
religiösen Sinn. Würde eine Religion z.B. das Foltern von Kindern fordern,
dann ist das Foltern
von Kindern „gut“ im Sinn dieser Religion. Wir würden das aber dennoch für
unethisch, also „böse“, halten, und mit den Worten
der Gläubigen von vorher würde es sich hier um eine unethische religiöse Wahrheit
handeln. Wir haben also eine Meinung was „gut“ ist, die von der Religion unabhängig
scheint. Seit der Aufklärung ist eine gesellschaftliche Entwicklung – mit
Fort- und Rückschritten – Richtung allgemeiner enschenrechte und individueller
Freiheit, weg von Folter, Todesstrafe und Sklaverei, zu bemerken. Diese Entwicklung
mit ihrer eigenen Sicht von „gut“ musste gegen den Widerstand der Religionen
erkämpft werden, sie war nicht Teil der Religionen.
Bewusstsein, naturwissenschaftlich gesehen
Ein Grund, warum man meinen könnte, dass in ethischen Fragen die Religion
angerufen werden soll, liegt im Phänomen des Bewusstseins. Dabei nenne ich
Bewusstsein das, was verschwindet, wenn ich mein Bewusstsein verliere. Wenn
ich vollkommen bewusstlos bin, habe ich keinerlei Empfindungen. Bewusstsein
ist also die Fähigkeit zu empfinden. Solange ich bei Bewusstsein bin habe
ich laufend Empfindungen.
Auf den ersten Blick scheint es nahe liegend zu sein hier in Materie und Geist, Körper und Bewusstsein, zu trennen. Die Materie bzw. der
Körper unterliegen der Naturwissenschaft, der Geist bzw. das Bewusstsein aber
nicht, sie sind immateriell und daher religiös bestimmt. Doch lasst sich diese
Trennung nicht aufrecht erhalten. Das Bewusstsein ist ganz klar durch körperliche,
vor allem hirnorganische Zustände
bestimmt. Ich kann es chemisch beeinflussen, es sogar mittels Anästhesie ganz
abdrehen, oder die Persönlichkeit und den Charakter als ganzes, aber auch
momentane emotionale Zustände, durch direkten Eingriff bestimmen bzw. verändern.
Es gibt keinen Grund, warum nicht auch das Bewusstsein naturwissenschaftlich
fassbar sein sollte. Und es gibt keine Alternative dazu, das zumindest zu
versuchen.
Der Körper eines Wesens ist durch seine Haut von seiner Umgebung getrennt
und bildet sein eigenes internes Milieu, seinen internen Gleichgewichtszustand, um weiterexistieren zu können. Um dieses interne Gleichgewicht
zu erhalten, gibt es automatisierte Regelungsprozesse, z.B. durch ein
Netzwerk von Nervenleitungen. Diese Selbstregulation geschieht effizienter,
wenn es eine zentrale Steuerungsstelle
gibt: das Gehirn. Das Nervensystem wird so zum Zentralnervensystem.
Im Gehirn laufen aber nicht nur die Nervenbahnen aus dem ganzen Körper zusammen, der gesamte Körper wird auch noch in verschiedenen Hirnregionen
repräsentiert. Wenn dem Körper also etwas zustößt, dann wird dieses Geschehen
im Hirn quasi simuliert. Bewusstsein, so sagt uns die Neurobiologie, ist dann
ein nichtverbaler Kommentar zu diesem Geschehen, ein Einschätzen und Bewerten,
bzw. ein Verstehen dieser Aktivität, das wiederum von weiteren Hirnregionen
ausgeht.
Meine Fähigkeit zu Bewusstsein muss im Laufe der Evolution meiner VorfahrInnen entstanden sein. Damit aber die Eigenschaft ein
Bewusstsein zu haben, sich zumindest in einem gewissen Bereich durchgesetzt
hat, muss Bewusstsein eine Auswirkung auf die Handlungen der Lebewesen mit
Bewusstsein gehabt haben. Wie unterscheidet sich eine Handlung mit Bewusstsein
von einer ohne?
Ein Computer folgt blind und unbewusst den Anweisungen, die ihm seine Software
gibt. Ein Input wird nach diesen Anweisungen behandelt und in einen Output
verwandelt, z.B. für die Lösung eines mathematischen
Problems. Ich könnte diese Tätigkeit des Computers simulieren, indem ich denselben
Input bekomme, genauso denselben Handlungsanweisungen folge und damit den
Input manipuliere, und dann denselben Output, wahrscheinlich viel langsamer
als der Computer, nennen kann. Dazu muss ich aber überhaupt nicht verstanden
haben, was ich mache. Ich brauche nichts über Mathematik zu wissen und nicht
einmal das Problem zu kennen, um das es geht, geschweige denn, wie ich es
löse. Handle ich also nach fixen Vorgaben wie ein Computerprogramm, dann spielt
Bewusstsein keine Rolle. Da sich aber Bewusstsein evolutionär in gewissen
Bereichen durchgesetzt hat, muss das bewusste Handeln mehr sein, als das bloße
mechanische Befolgen von vorgegebenen Handlungsanweisungen. Bewusstsein muss
eine Auswirkung auf das Handeln haben, die über ein computerprogrammanaloges,
fixes Schema von reinen Handlungsanweisungen hinausgeht. Und diese Auswirkung
des Bewusstseins auf das Handeln entspricht der Fähigkeit zu entscheiden,
auf der Basis von Werten.
Werte, Leidensfähigkeit und Autonomie
Im täglichen Leben muss ich laufend Entscheidungen treffen, ob ich das oder
jenes tu, ob ich dieser oder jener Sache den Vorzug gebe und ob ich meinen
persönlichen Vorteil dem anderer bzw. der Gemeinschaft über- oder unterordne
usw. Mit anderen Worten: ich bewerte. Wenn ich dieser Sache gegenüber einer
anderen den Vorzug gebe, dann bewerte ich diese Sache höher als die andere.
Wenn ich in diesem Fall meinen persönlichen Vorteil über den der Gemeinschaft
stelle, dann bewerte ich meinen persönlichen Vorteil höher als den der Gemeinschaft
usw. Ich habe
also Werte, und diese bestimmen meine Entscheidungen und damit mein Verhalten.
Werte bilden die Eckpfeiler meiner Entscheidungen, aber wo kommen sie her?
Sagen wir, rechts neben mir ist ein Paradeisersalat, links ein Erdäpfelsalat.
Zu welchem greife ich? Vielleicht habe ich keinerlei Hunger oder keine Lust
auf Salat und ignoriere beide. Oder aber ich assoziiere unbewusst mit den
Paradeisern den Umstand, dass mir zuletzt beim Paradeisersalat-Essen schlecht
geworden ist, und bevorzuge daher den Erdäpfelsalat. Oder, umgekehrt, ich
assoziiere unbewusst mit dem Paradeisersalat schöne, gemeinschaftliche Erlebnisse,
die ich beim letzten Essen hatte, und wähle daher ihn. Es kann aber auch durchaus
sein, dass ich erfahren habe, dass die Paradeiser für diesen Salat mit Pestiziden
behandelt worden sind oder von weit hertransportiert wurden, und deshalb entscheide
ich mich bewusst für den Erdäpfelsalat.
Ich kann also unbewusste oder bewusste Gründe für meine Entscheidung und damit
meine Bewertung haben. Gemeinsam ist beiden allerdings, dass sie die Grundlage
meiner Entscheidung sind. D.h. die Gründe für meine Entscheidung können unbewusst
sein, die Entscheidung selbst ist aber bewusst. Werte entwickeln sich also
im Bewusstsein und lösen dort eine bewusste Entscheidung aus. Das ist Autonomie.
Die Fähigkeit zu bewerten steht und fällt demnach mit der Fähigkeit zu entscheiden,
also mit der Autonomie, und tritt beim Vorhandensein von Bewusstsein auf.
Die Leidensfähigkeit ist ein Spezialfall dieser Funktion des Bewusstseins.
Wenn, um beim obigen Beispiel zu bleiben, der Paradeisersalat bereits
verdorben ist und mir nach seinem Verzehr speiübel würde, dann werde ich nach
dem nicht verdorbenen Erdäpfelsalat greifen. Das Leiden unter der Übelkeit
bewerte ich negativ, nicht zu leiden ist dann ein positiver Wert. Leidensfähigkeit
ist also eine von vielen möglichen Gründen für eine Bewertung, die dann Grundlage
meiner Entscheidungen ist. Entsprechend steht und fällt auch die Leidensfähigkeit
mit Bewusstsein.
Von Werten zu Tierrechten
Jedes Wesen mit Bewusstsein kann also intentional bzw. autonom handeln, d.h. es kann entscheiden ob es dieses oder jenes tun will. Genau
das ist ja die evolutionäre Funktion von Bewusstsein. Und um sich für diese
oder jene Vorgangsweise zu entscheiden muss das Wesen mit Bewusstsein bewerten.
Diese Werte sind aber zwingend subjektiv. Sie beziehen sich ja auf das spezifische
Wertesystem jeweils des bewertenden Wesens. Und dieses Wertesystem ist durch
viele verschiedene Dinge bestimmt, wie z.B. das genetische Erbgut und die bisherigen Erfahrungen.
„Gut“ oder „schlecht“ ist etwas also immer relativ zu den (unbewussten) Interessen
und dem bewussten Willen eines Wesens mit Bewusstsein.
Heißt das, dass auch jede Ethik, die ja auf Werten basiert, immer subjektiv
bleiben muss? Ja und nein. Die meisten Werte bleiben sicherlich subjektiv,
aber daneben sind manche der subjektiven Werte kategorisch für jedes willensfähige
Lebewesen gegeben und in diesem Sinn objektiv.
Wenn ich z.B. Schach spielen will, dann brauche ich dafür einE
PartnerIn, ein Schachspiel, Zeit usw. Aber neben
diesen offensichtlichen Dingen, gibt es auch einige Grundvoraussetzungen,
die implizit notwendig sind, wie z.B. mein Herzschlag. Ohne Herzschlag kann
ich nicht Schach spielen, weil ich einfach sterbe. Für alle Aktivitäten, die
ich wollen kann, sind 3 Grundvoraussetzungen immer notwendig:
ich muss am Leben sein, muss frei sein zu handeln und unversehrt sein. Diese
3 Grundvoraussetzungen – Leben, Freiheit und Unversehrtheit – sind kategorisch
notwendige, implizite Bedingungen um intentional handeln zu können.
Unterscheiden wir der Einfachheit halber zwischen einem bewussten Willen eines
Wesens mit Bewusstsein und seinen unbewussten Interessen, also all den Voraussetzungen,
die dem Wesen zwar nicht bewusst sind, aber auch erfüllt sein müssen, damit
es seinen Willen umsetzen kann. Dann folgt, dass es im Interesse eines jeden
Wesens mit Bewusstsein liegt, dass es lebt und frei und unversehrt ist. Jedes
Wesen mit Bewusstsein bewertet damit sein Leben, seine Freiheit und seine
Unversehrtheit als gut. Leben, Freiheit und Unversehrtheit sind also kategorisch
gute Werte, weil jedes Wesen, das bewerten kann, sie als gut bewertet,
und in diesem Sinn sind sie objektiv gut.
In einer Gesellschaft wie der unsrigen gibt es ein Gewaltmonopol. Das Kalkül
dahinter ist, um individuellen Gewaltakten vorzubeugen eine übermächtige Institution
wie die Polizei zu schaffen, gegenüber der jede individuelle Gewalt keine
Chance hat. Diese übermächtige Institution hat also dann ein Gewaltmonopol
in der Gesellschaft. Mit dem Gewaltmonopol geht natürlich eine entsprechende
Verantwortung einher.
Immerhin kann es ja alle x-beliebigen Werte durchsetzen. Entsprechend gibt
es Rechte gegenüber dem Gewaltmonopol als Gegengewicht. Diese Rechte auf etwas
sind Garantien des Gewaltmonopols, dieses etwas für die Individuen auch durchzusetzen.
Ich habe ein Bewusstsein und deshalb einen Willen. Deshalb sind Leben, Freiheit
und Unversehrtheit in meinem Interesse. Deshalb fordere ich gegenüber dem
Gewaltmonopol Rechte auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit. Wenn ich jetzt
rational konsistent sein will, also eine rationale Ethik verfolge, dann muss
ich mit meiner Forderung auch gleichzeitig für alle Wesen mit Bewusstsein
ein Recht auf Leben, Freiheit
und Unversehrtheit fordern. Auch diese Wesen erfüllen ja die Voraussetzung, die ich für meine Forderung geltend gemacht habe.
Das verhält sich ähnlich wie z.B. im folgenden Fall. Sagen wir, ich fordere
eine Gehaltserhöhung mit der Begründung, weil ich einen Doktortitel habe.
Immerhin hätte ich dadurch ja eine entsprechend bessere Ausbildung, so argumentiere
ich. Auch wenn ich mich subjektiv nicht dafür interessieren sollte, ob andere
mit Doktortitel ebenso eine Gehaltserhöhung bekommen, muss ich aber, wenn
ich rational konsistent handeln will, gleichzeitig mit meiner Forderung zumindest
implizit auch für alle anderen, die einen Doktortitel haben, eine Gehaltserhöhung
fordern. Das ist der Unterschied zwischen objektiv-rationalem und subjektiv-emotionalem
Handeln.
Alle Wesen, die erstens ein Bewusstsein haben, zweitens rational sind und
drittens verstehen, dass ihr Leben, ihre Freiheit und ihre Unversehrtheit
in ihrem Interesse sind und deshalb Rechte darauf fordern, müssen also zwingend
dieselben Rechte auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit für alle Wesen mit
Bewusstsein fordern. Die Grundlage dafür liefert die Autonomie, zu der Wesen
mit Bewusstsein fähig
sind. Die Grundrechte auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit soll diese Autonomie
ermöglichen. Autonomie ist aber von Leidensminimierung zu unterscheiden. Oft
bedeutet ein autonomes Leben mehr Leid. Aber wir alle bevorzugen dennoch die
Autonomie, anstelle zu unserem leidfreien Glück gezwungen zu werden.
Woran erkenne ich Bewusstsein?
Was bleibt ist also empirisch festzustellen, welche Wesen ein Bewusstsein
haben. Das muss sich ja empirisch prüfen lassen, weil Bewusstsein ein naturwissenschaftliches
Phänomen ist, und weil es ja Auswirkungen auf die Handlungen des Wesens mit
Bewusstsein hat, ansonsten hätte es sich evolutionär nicht entwickelt.
Reiz- und Schmerzreaktionen bei Lebewesen reichen allerdings nicht für den
Nachweis von Bewusstsein, weil sie auch ohne Bewusstsein ablaufen können.
Auch Instinkthandlungen und Lernen durch Konditionierung sind kein Hinweis
auf Bewusstsein weil sie im Prinzip programmierbar sind. Allerdings schließt
der Umstand, dass ein Wesen mit Instinkt oder Konditionierung agiert Bewusstsein
nicht aus. Ich habe ein Bewusstsein und setze trotzdem zuweilen Instinkthandlungen
und bin auch konditionierbar.
Empirische Kriterien für Bewusstsein sind schwierig nachzuweisen, weil sie
im wesentlichen darauf basieren, dass sie nicht durch einen Computer simulierbar
sind. Aber einzelne Handlungen unter gegebenen Bedingungen sind immer programmierbar.
Erst wenn die Bedingungen für die Handlungen im vorhinein nicht bekannt sind, wird das Programmieren schwierig wenn nicht unmöglich. Bewusstsein
zeichnet sich gerade dadurch aus, dass unter denselben Bedingungen nicht unbedingt
dieselbe Handlung gesetzt wird. Die entsprechenden Ergebnisse von etwaigen
Experimenten
sind also nicht unbedingt reproduzierbar.
Dennoch lassen sich Kriterien finden, die hinreichend für Bewusstsein sind
und bei verschiedenen Wesen durch die Fülle ihres Auftretens überzeugend ein
Bewusstsein belegen: wenn Wesen durch Verstehen statt durch Konditionieren
lernen können, wenn sie durch problemadäquate, flexible Reaktionen ihr Verständnis
von Problemen zeigen, wenn sie ihre Sicht der Welt durch sinnvolle Konzepte
und Kategorisierungen
erschließen, wenn sie Kultur haben usw. Die Ethologie zeigt uns, dass zumindest
alle Wirbeltiere und Kopffüßer diese Kriterien in ausreichendem Maß erfüllen
um ein Bewusstsein glaubwürdig zu machen. Entsprechend müssen wir aus Gründen
der Konsistenz und damit der Gerechtigkeit auch diesen Wesen Grundrechte auf
Leben, Freiheit und Unversehrtheit einräumen, wenn wir sie uns selbst geben
wollen.
Es gibt keine objektive Lebenswerthierarchie
Da die obigen Rechte kategorisch eingeführt wurden, und nicht vom Ausmaß einer
Eigenschaft abhängen, gelten sie grundsätzlich für alle Wesen, die ein Bewusstsein
haben, gleich. Hier ist also nicht ein Wesen gegenüber dem anderen zu bevorzugen.
Im Konfliktfall, wenn z.B. nur derart begrenzte Ressourcen für 2 Lebewesen
vorhanden sind, dass eines davon benachteiligt werden muss, dann ist auch
von der Ethik i.a. gefordert, eine Entscheidungshilfe
zu bieten. Diese Entscheidung kann aber nicht objektiv sondern muss subjektiv
ausfallen. Es gibt keinen objektiven Wert des Lebens eines Lebewesens. Die
Bewertung des Lebens ist nämlich immer relativ zu einem Wertesystem jeweils
eines Lebewesens mit seinen eigenen, persönlichen Vorlieben.
Ich kann mich auch nicht in ein Lebewesen hineinversetzen, sein Leben mit
seinem Wertesystem zu bewerten versuchen, und dieses Ergebnis mit der Bewertung
des Lebens eines anderen Lebewesens mit dessen Wertesystem vergleichen. Für
jedes Lebewesen ist das eigene Leben quasi unendlich viel wert. Es gibt da
keinen höheren Wert und vor allem keinen objektiven Maßstab, mit dem diese
Bewertungen verglichen werden könnten.
Schmerz z.B. hat die Funktion, ein Lebewesen, das ihn erleidet, mit allen
Mitteln dazu zu bringen, die Situation zu verändern, weil sonst eine schwere
Schädigung des Körpers zu erwarten ist. Lebensbedrohlicher Schmerz ist entsprechend
der maximal mögliche Schmerz, der bei dem Lebewesen alle Reserven mobilisieren
soll, um zu überleben. Daher kann man auch nicht sagen, ein Lebewesen
wäre leidensfähiger als ein anderes. Der maximale Schmerz ist der maximale
Schmerz und insofern für jedes Lebewesen gleich. Und der maximale Schmerz,
den ein Lebewesen empfinden kann, korrespondiert zum subjektiven Lebenswert,
den sich das Lebewesen selbst gibt. Vergleichbar wäre es z.B., wenn ein Lebewesen
unter gewissen Bedingungen 90% seines maximalen Schmerzes erleidet, während
ein anderes unter denselben Bedingungen nur 10% seines maximalen Schmerzes
erleidet. Dann kann ich sagen, dass das eine Lebewesen unter diesen Bedingungen mehr leidet
als das andere. Aber die Leidensfähigkeit an sich und die eigene Bewertung
des eigenen Lebens sind nicht objektiv vergleichbar. Daher lasst sich keine
objektive Lebenswerthierarchie finden. Einer subjektiven Lebenswerthierarchie
würden aber die geringer bewerteten Lebewesen mit gutem Grund nicht zustimmen,
weshalb es keinen Konsens gäbe.