Das Tierrechtskonzept schließt nun aus den vorangegangenen Erläuterungen, dass die fundamentalen Interessen von Individuen gegen die willkürliche Ausbeutung zum Vorteil anderer geschützt werden müssen. Es wurden deshalb folgende Grundrechte formuliert, die jedes bewusste leidensfähige Lebewesen betreffen:
  • Das Recht auf Leben.
  • Das Recht auf Unversehrtheit.
  • Das Recht auf Freiheit.

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