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Das Tierrechtskonzept schließt nun aus den
vorangegangenen Erläuterungen, dass die fundamentalen Interessen von
Individuen gegen die willkürliche Ausbeutung zum Vorteil anderer
geschützt werden müssen. Es wurden deshalb folgende Grundrechte
formuliert, die jedes bewusste leidensfähige Lebewesen betreffen:
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