FAQ - Vegane Gütesiegel

FAQ - Vegane Gütesiegel

25.04.2019

Vegane Gütesiegel sind wichtiger denn je! Das Interesse an Veganismus steigt seit Jahren unaufhaltsam und so auch das Produktangebot im Handel. Konsument:innen fordern transparente und verlässliche Informationen und wollen auf einem Blick erkennen, ob ein Produkt vegan ist. Vegane Gütesiegel kommen diesem Bedürfnis nach und garantieren, dass die Produkte frei von tierischen Stoffen und Tierversuchen sind. Wir haben die häufigsten Fragen rund um vegane Gütesiegel im Folgenden zusammengefasst. Bei weiteren Fragen freuen wir uns über eine E-Mail an info@vegan.at!

Leider nicht. Die Zutatenliste von Lebensmitteln ist oftmals nicht ausreichend, um zu beurteilen, ob ein Produkt vegan ist. Hinter einigen E-Nummern, Aromen und Speisefettsäuren verbergen sich oftmals tierische Stoffe. Eine Reihe von Hilfsstoffen muss nicht deklariert werden. So kann etwa Kälberlab für die Herstellung von Käse oder Gelatine für jene von Getränken und Weinen eingesetzt werden, ohne dass Konsument:innen davon erfahren. Eine Produktanfrage bei Unternehmen kann Abhilfe schaffen. Ob der Auskunft Vertrauen geschenkt werden kann, ist im Einzelfall zu entscheiden. Gewissheit kann man sich mit veganen Zertifikaten, wie dem V-Label „vegan“, verschaffen. Um das Gütesiegel zu erhalten, müssen die Unternehmen Auskunft über alle verwendeten Inhalts- und Hilfsstoffe geben und belegen, dass diese pflanzlichen Ursprungs sind.

Leider nein. Die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ sind (noch) nicht auf europäischer oder nationaler Ebene gesetzlich definiert und geschützt, wie es etwa bei der Bezeichnung von biologischen Lebensmitteln der Fall ist. Einige Unternehmen verwenden selbst entwickelte Veggie-Labels, deren Kriterien jedoch meist intransparent sind. Fehlendes Hintergrundwissen bei kritischen Stoffen kann mitunter zu fehlerhaften Kennzeichnungen führen. Bei dem Aufdruck „vegan“ auf Produkten und selbstentworfenen Veggie-Labels verhält es sich ähnlich wie mit der Auskunft auf Produktanfragen: Es ist eine Vertrauensfrage, ob dem Unternehmen geglaubt wird. Das V-Label kommt der Forderung von Konsument:innen nach mehr Transparenz nach und unterstützt Unternehmen, ihre Produkteigenschaften glaubwürdig nach außen zu kommunizieren. Von den einheitlichen Kriterien und der detaillierten Prüfung vor der Gütesiegelvergabe profitieren beide Seiten: Unternehmen vermeiden fehlerhafte Kennzeichnung und Konsument:innen können sichergehen, ein veganes bzw. vegetarisches Produkt zu erwerben.

Leider nein. Getränke werden häufig mit Gelatine, Fischblase, Kasein aus Milch oder Albumin aus Eiern geklärt. Die Klärung kann mindestens genauso gut mit natürlichen, pflanzlichen Stoffen erfolgen, was zahlreiche Unternehmen mit ihren Produkten beweisen. Da es sich bei Klärungsmitteln um Hilfsstoffe handelt, also Stoffe, die nach der Funktionserfüllung wieder entfernt werden und so nicht im Endprodukt enthalten sind, müssen sie nicht deklariert werden. Ob Getränke nun frei von Gelatine und anderen tierischen Stoffen sind, kann das V-Label „vegan“ oder die Veganblume versichern. Mehr Informationen zu veganem Wein finden sich hier.

Ja. Spuren sind Stoffe, die unbeabsichtigt in das Produkt gelangen können und nicht zur Rezeptur gehören. Das heißt die Stoffe werden nicht direkt für die Herstellung eingesetzt, können aber in sehr geringem Ausmaß trotz sorgfältiger Produktion in das Produkt gelangen, etwa durch Luftwirbel oder Rückstände an Maschinen. Der Hinweis auf Spuren ist rechtlich freiwillig und bietet starken Allergiker:innen Orientierungshilfe. Veganer:innen können Produkte mit Spuren tierischer Allergene ruhigen Gewissens konsumieren. Mit dem V-Label oder der Veganblume zertifizierte Produkte können tierische Spuren enthalten. Der Gehalt von Spuren ist jedoch so gering wie möglich zu halten. Dies wird durch eine Reihe von Vorschriften sichergestellt. Mehr Informationen zu Spuren finden sich hier.

Nein. Mit dem V-Label und der Veganblume können Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel zertifiziert werden. Sie garantieren, dass die Produkte aus Inhaltsstoffen rein pflanzlichen Ursprungs bestehen. Tierversuche sind bei V-Label- und Veganblume-Produkten verboten. Das Unternehmen darf weder selbst Tierversuche für das zertifizierte Produkt durchführen, noch andere dazu beauftragen. Es existieren verschiedene Gütesiegel, die Tierversuchsfreiheit von Produkten garantieren, wie das Cruelty-Free-Siegel von PETA und das Leaping-Bunny-Siegel von Cruelty Free International. Diese sind im deutschsprachigen Raum jedoch nicht sehr weit verbreitet und garantieren nicht, dass das Produkt ohne tierische Inhaltsstoffe erzeugt wurde. Das V-Label „vegan“ und die Veganblume auf Kosmetika stehen somit alleine für Tierversuchsfreiheit und rein pflanzliche Stoffherkunft.

Nein. Mit dem V-Label „vegan“ und „vegetarisch“ zertifizierte Lebensmittel dürfen keine Bestandteile von getöteten Tieren und damit auch nicht von Insekten enthalten. Grundsätzlich unterliegt die Verarbeitung von Insekten in Lebensmitteln in der EU strengen Regeln. Das heißt in der Zutatenliste muss angeführt werden, ob Insekten im Produkt enthalten sind beziehungsweise welche Art und in welcher Form. Zudem sind Allergiehinweise verpflichtend. Konsument:innen können sich somit über die Zutatenliste oder auch das V-Label versichern, dass keine Insekten im Produkt enthalten sind.

In der Gastronomie kann entweder der Betrieb als solches mit dem V-Label zertifiziert werden (empfohlen bei häufig wechselnden Gerichten) oder einzelne Gerichte (empfohlen bei fixen Menüs). Einzeln zertifizierte Gerichte können auf der Speisekarte mit dem V-Label gekennzeichnet werden, als zertifizierter Betrieb darf das V-Label für einen Hinweis (z.B. zu Beginn der Speisekarte) verwendet werden, dass das Personal nach V-Label-Richtlinien geschult wurde. Zur Überprüfung der Richtlinieneinhaltung werden regelmäßig unangemeldete Kontrollen von Lager und Küche und Befragungen von Mitarbeiter:innen durchgeführt.

Das V-Label ist ein seit 1996 bestehendes, internationales Gütesiegel zur Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Produkten und Dienstleistungen. Die European Vegetarian Union ist der Dachverband von vegetarischen und veganen Organisationen in Europa und hält die Markenrechte am V-Label. Die Vegane Gesellschaft Österreich ist hierzulande die einzige berechtigte Organisation zur Vergabe des Gütesiegels an österreichische Unternehmen. Das V-Label ist Marktführer bei der zertifizierten Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Produkten. Derzeit sind weltweit über 50.000 Produkte gekennzeichnet (Stand Oktober 2022). Neben Lebensmitteln können auch Kosmetika und Gastronomiebetriebe zertifiziert werden. Das V-Label bietet Unternehmen und Konsument:innen gleichermaßen Vorteile:

  • Sicherheit - Glaubwürdigkeit durch zuverlässige Prüfung
  • Klarheit - Einheitliche Kriterien für vegane und vegetarische Produkte
  • Orientierung - Einfache Entscheidungen auf den ersten Blick
  • Bekanntheit - national und international hoher Wiedererkennungswert

Das V-Label ist für vegetarische und vegane Produkte und Dienstleistungen erhältlich. Die folgenden Stoffverbote beziehen sich auf alle verwendeten Stoffe, somit neben Zutaten auch Trägerstoffe und Hilfsstoffe, die nicht deklariert werden müssen.

Verbote

Schlachtprodukte, Fischbestandteile, Aromen tierischer Herkunft (ausgenommen Aromen auf Milchbasis betreffend V-Label „vegetarisch“), andere Eier als Geflügeleier (betreffend V-Label „vegetarisch“), tierisches Lab, Gelée Royal, Farbstoffe tierischer Herkunft, mit Tierkohle gebleichter Zucker, Trägerstoffe und Hilfsstoffe tierischer Herkunft sowie Insekten.

Vegetarisch

Produkte, die nicht aus Tieren oder Tierbestandteilen hergestellt wurden. Tierische Erzeugnisse von lebenden Tieren, wie Milch und Eier, dürfen enthalten sein. Eier aus Käfighaltung und „ausgestalteter Käfighaltung“ dürfen nicht verwendet werden.

Vegan

Produkte, die nicht aus Tieren, Tierbestandteilen oder tierischen Erzeugnissen von lebenden Tieren hergestellt wurden. Zusätzlich zu den oben angeführten, verbotenen Stoffen dürfen mit dem V-Label „vegan“ zertifizierte folgenden Stoffe nicht enthalten: Eier, Honig, Milcherzeugnisse, tierisches Wachs, Trägerstoffe und Hilfsstoffe aus tierischen Produkten von lebenden Tieren.

Allgemein

Verpackungen und Düngemittel werden im Rahmen der Zertifizierung mit dem V-Label nicht überprüft. Es wird jedoch empfohlen, freiwillig auf Verpackungen und Düngemittel mit tierischen Inhaltsstoffen zu verzichten. Produkte mit tierischen Spurenkennzeichnungen entsprechen den Kriterien des V-Labels.

Die Vergabe des V-Labels erfolgt in Österreich ausschließlich durch die Vegane Gesellschaft Österreich. Für die Verwendung des Gütesiegels ist eine einmalige Prüfungsgebühr und eine Jahreslizenzgebühr zu entrichten. Von den Unternehmen sind alle deklarationspflichten und nicht-deklarationspflichtigen Inhalts- und Hilfsstoffe offenzulegen, sodass sichergestellt werden kann, dass die Kriterien der V-Labels „vegan“ und „vegetarisch“ erfüllt werden. Bei Änderungen der Rezeptur ist die Vegane Gesellschaft Österreich unverzüglich zu verständigen. Unternehmen, die V-Label Produkte herstellen, erhalten jährlich ein Audit vor Ort von einer akkreditierten, ermächtigten Kontrollstelle. Die Auditor:innen werden dafür von der Veganen Gesellschaft Österreich geschult.

Weltweit tragen über 30.000 Produkte von mehr als 2.800 Unternehmen das V-Label. Auf den österreichischen Raum entfallen derzeit über 3.500 Produkte von mehr als 300 Unternehmen (Stand April 2019). Insbesondere seit den letzten Jahren ist ein starkes Wachstum an zertifizierten Produkten zu verzeichnen.

Das Vegan Trademark, auch Veganblume genannt, ist das von der britischen Vegan Society vergebene, internationale Gütesiegel für vegane Produkte und Dienstleistungen.Laut den Richtlinien müssen alle Inhalts- und Hilfsstoffe rein pflanzlichen Ursprungs sein. Wie beim V-Label werden somit auch Stoffe erfasst, die im Endprodukt eventuell nicht mehr enthalten sind. So dürfen etwa Getränke nicht mit Gelatine geklärt werden, auch wenn diese im Endprodukt nicht mehr enthalten ist. Auch die Vegan Society verbietet Tierversuche für Produkte, die mit der Veganblume zertifiziert werden. Unternehmen dürfen weder selbst Tierversuche durchführen oder Dritte damit beauftragen. Für Unternehmen aus dem deutschen Sprachraum ist die Vegane Gesellschaft Österreich Ansprechpartnerin.

Die wichtigsten Informationen zum V-Label für Unternehmer:innen haben wir unter www.vegan.at/v-label zusammengefasst.

Bei Interesse an einer Zertifizierung mit dem V-Label freuen wir uns über eine E-Mail an at@v-label.eu oder einen Anruf an +43 1 909 2 101-02. Weitere Informationen zum V-Label und die Richtlinien zum Nachlesen finden sich unter www.v-label.com/at.