Neuer Versuch, den Veggie-Burger zu verbieten

Neuer Versuch, den Veggie-Burger zu verbieten

26.06.2025

Eigentlich ist alles schon lang entschieden: Das EU-Parlament hat sich bereits im Jahr 2010 gegen ein Verbot von Begriffen wie „Veggie-Burger“ ausgesprochen. 2024 folgte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), laut dem vegetarische Würste auch „Würste“ heißen dürfen – nachzulesen in unserem Artikel zum Urteil. Doch nun startet ÖVP-Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig gemeinsam mit Agrarminister-Kollegen aus Tschechien, Ungarn, der Slowakei und Italien einen erneuten Versuch, Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ und „vegane Würstel“ zu verbieten. Zuletzt haben die Krone, die Salzburger Nachrichten und das Handelsmagazin Cash berichtet.

ein Burger-Patty und eine Wurst mit veganer Kennzeichnung und menschlichen Attributen sind traurig und erschrocken, weil daneben ein Schild mit der durchgestrichenen Aufschrift "Veggie-Burger" und dem Schriftzug "ÖVP" zu sehen ist

Die Sachlage ist eindeutig

Aus juristischer Sicht hat der EuGH entschieden, dass die momentane FIC-Verordnung (Food Information to Consumers) ausreichend ist (EuGH 2024). Auch die Kommission sieht keinen Bedarf für eine neue Regelung (Antworten auf Anfragen an die Europäische Kommission 2025, 2022, 2020).

Der Europäische Verbraucherverband (BEUC) ist die höchste Konsument:innenschutzbehörde der EU und gegen ein Verbot, weil keine Notwendigkeit dafür besteht. Zudem hat eine Umfrage ergeben, dass 80 % der Menschen in der EU die Verwendung von traditionellen Begriffen gut und hilfreich finden (BEUC 2020). Das konnte auch durch eine österreichische Umfrage bestätigt werden (Rewe International 2020). Hinzu kommt, dass der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in den vergangenen 15 Jahren keine einzige Beschwerde erhielt, dass jemand irrtümlich einen pflanzlichen Burger gegessen hat.

Aus wirtschaftlicher Sicht würde eine neue Regelung den bürokratischen Aufwand für Unternehmen erhöhen, Kosten verursachen, weil bestehende Verkaufsbezeichnungen geändert werden müssten, und letztendlich den Binnenmarkt schwächen. Das widerspricht der EU-Agenda der Simplifizierung. Da die Bedeutung von Begriffen je nach Land variiert, könnte die Einführung von gemeinsamen Regeln zu diversen länderspezifischen Ausnahmen führen.

Jedes Kind weiß, dass eine Sojawurst kein Fleisch enthält und ein veganes Steak rein pflanzlich ist. Werden bald auch die Begriffe Sonnenmilch oder Fleischtomaten verboten?

Wie geht es weiter?

In einem der kommenden Agrar-Ministerräte (z. B. im Juli oder September) könnte es eine Abstimmung über das Thema geben. Falls diese gegenteilig zu den letzten Beschlüssen ausfällt, könnte die Kommission beauftragt werden, einen Entwurf zu erarbeiten. Parallel zu den Aktivitäten im Agrarministerrat wird das Thema auf die Agenda im EU-Parlament gebracht, wo es vermutlich im August und September behandelt wird.

In den vergangenen Jahren haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass dies nicht Realität wird: Im Herbst 2020 konnten wir in einem Artikel berichten, dass das Verbot abgewendet wurde. Als Vegane Gesellschaft Österreich vertreten wir weiterhin die Position, dass alle Bezeichnungen verwendet werden dürfen, sofern der pflanzliche Charakter eines Produkts erkennbar ist.

Wir appellieren an die Regierungsparteien, dass Österreich offiziell nicht für ein Verbot stimmt. Zudem fordern wir den Minister auf, dass er seine Position im Sinne des Konsument:innenschutzes nochmals überdenkt, und werden die österreichischen EU-Abgeordneten kontaktieren und nach ihren Positionen fragen.

Helfen Sie uns jetzt mit Ihrer Unterschrift und unterschreiben Sie die Petition: Retten wir den Veggie-Burger!

Quellen

Antwort auf Anfrage E-002312/2024 an die Europäische Kommission vom 27.03.2025. www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-10-2024-002312-ASW_EN.html (abgerufen am 25.06.2025).

Antwort auf Anfrage E-002681/2022 an die Europäische Kommission vom 24.08.2022. www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2022-002681-ASW_EN.html (abgerufen am 25.06.2025).

Antwort auf Anfrage E-004966/2020 an die Europäische Kommission vom 26.11.2020. www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2020-004966-ASW_EN.html (abgerufen am 25.06.2025).

BEUC: One bite at a time. Consumers and the transition to sustainable food, 2020. www.beuc.eu/sites/default/files/publications/beuc-x-2020-042_consumers_and_the_transition_to_sustainable_food.pdf (abgerufen am 25.06.2025).

EuGH, Urt. v. 04.10.2024, C-438/23, Protéines France, Union végétarienne européenne (EVU), Association végétarienne de France (AVF), Beyond Meat Inc. Gegen Ministre de l’Économie, des Finances et de la Souveraineté industrielle et numérique, Beteiligte: 77 Foods SAS, Les Nouveaux Fermiers SAS, Umiami SAS, NxtFood SAS, Nutrition et santé SAS, Olga SAS, ECLI:EU:C:2024:826. eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:62023CJ0438 (abgerufen am 25.06.2025).

Rewe International. 2023. Bezeichnungsschutz bei veganen Artikeln (Private Resource).