EuGH-Urteil: Veggie-Wurst bleibt Wurst

EuGH-Urteil: Veggie-Wurst bleibt Wurst

17.10.2024

Der Montesquieu- und Comenius-Tower des EuGH in Luxemburg. (Foto: Gerichtshof der Europäischen Union)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wichtiges Urteil gefällt, das die Verwendung von Begriffen wie „Burger“, „Wurst“ und „Steak“ für pflanzliche Alternativen in der gesamten EU schützt. Entsprechend dürfen EU-Mitgliedstaaten keine pauschalen Verbote für diese Bezeichnungen verhängen, solange keine spezifischen gesetzlichen Bezeichnungen für pflanzliche Produkte festgelegt sind. Das Urteil wurde im Rahmen eines Falls gesprochen, den die European Vegetarian Union (EVU) gemeinsam mit der Association Végétarienne de France und Beyond Meat angestoßen hatte. Der Fall wurde ursprünglich vom französischen Conseil d’État vor den EuGH gebracht, nachdem Frankreich 2021 ein Gesetz erlassen hatte, das die Nutzung „fleischiger“ Bezeichnungen für pflanzliche Produkte untersagte.

Das Gericht betonte, dass das EU-Recht bereits ausreichende Regelungen zur Verbraucher:inneninformation biete und ein allgemeines Verbot dieser Begriffe nicht gerechtfertigt sei. Damit wird klargestellt, dass pflanzliche Produkte unter Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „vegane Wurst“ verkauft werden dürfen, solange die Produktzusammensetzung klar und transparent kommuniziert wird. Damit schützt das Urteil nicht nur die Interessen der Verbraucher:innen, sondern auch die Vielfalt auf dem Markt. Rafael Pinto, EU-Policy Manager der EVU, zeigt sich zufrieden: „Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Verbraucher:innen genaue und transparente Informationen über die Produkte erhalten, die sie kaufen. Es wird auch andere EU-Länder davon abhalten, ähnliche Namensverbote zu erlassen, die letztlich kontraproduktiv und für die Konsument:innen verwirrend sind.“

Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen haben, da auch andere EU-Staaten wie Belgien und Italien ähnliche Gesetze in Erwägung ziehen. Es wird dadurch ein europaweiter Rahmen geschaffen, der verhindert, dass einzelne Länder die Vermarktung pflanzlicher Produkte durch strenge Regulierungen einschränken. Es bleibt jedoch den nationalen Behörden überlassen, gegen irreführende Marketingpraktiken vorzugehen, sofern diese nachweislich Verbraucher:innen täuschen.

Zudem verdeutlicht die Entscheidung des EuGH die wachsende Bedeutung von pflanzlichen Alternativen am europäischen Lebensmittelmarkt. Vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage nach nachhaltigen und umweltfreundlichen Produkten sowie des Ziels, die EU-Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Bereich pflanzlicher Ernährung zu fördern, ist diese Entscheidung ein positives Signal. Es wird erwartet, dass das Urteil den Zugang zu pflanzlichen Produkten am Binnenmarkt stärkt und zugleich die Transparenz im Bereich der Lebensmittelinformationen weiter verbessert.

Auch Österreich war in den Prozess eingebunden: Felix Hnat, Präsident der EVU und Obmann der Veganen Gesellschaft Österreich, spielte eine Rolle in diesem Verfahren. Dadurch kann das Urteil auch als Erfolg der österreichischen veganen Bewegung gewertet werden, die sich unter anderem für eine Angleichung der Mehrwertsteuer von pflanzlichen Produkten und transparente Verbraucher:innen-Informationen einsetzt.

 

Weitere Informationen

Artikel der EVU zum EuGH-Urteil

Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs