GALLUP-Umfrage zeigt, dass die österreichische Bevölkerung gegen das geplante EU-Haferdrinkverbot ist

GALLUP-Umfrage zeigt, dass die österreichische Bevölkerung gegen das geplante EU-Haferdrinkverbot ist

19.04.2021

Eine GALLUP-Umfrage zeigt, dass die österreichische Bevölkerung gegen das geplante EU-Haferdrinkverbot ist

Die Vegane Gesellschaft Österreich hat bei GALLUP eine objektive und repräsentative Meinungsumfrage in Auftrag gegeben. An dieser Stelle geht ein großes Danke an unsere Unterstützer:innen, die das finanziell ermöglicht haben! Das Ziel war herauszufinden, wie die Bevölkerung zu der geplanten Verschärfung des Bezeichnungsschutzes für Milch (EU-Haferdrinkverbot) steht, welche diese Woche im Trilog beschlossen werden soll. Außerdem wurde erhoben, ob die EU-Pläne sinnvoll sind oder nur für noch mehr Verwirrung sorgen werden.

Sind Konsument:innen wirklich so unwissend, wie die Milchlobby annimmt?
Eines der Hauptargumente der Kuhmilchlobby ist, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen Haferdrink und Milch besteht, weil die Konsument:innen unabsichtlich Haferdrink statt Kuhmilch kaufen könnten. Abgesehen davon, dass sämtliche Konsument:innenschutzorganisationen wie die AK, der VKI und der Verbraucherschutzverein.at von keinem einzigen Fall einer solchen Verwechslung wissen, wurde dies in der Umfrage mit den folgenden Ergebnissen abgefragt:

  • Nur 5 % der Menschen denken, dass in einer veganen Joghurtalternative auf Haferbasis tatsächlich Kuhmilch enthalten ist.


     
  • Nur 6 % der Menschen denken, dass eine pflanzliche Käsealternative Kuhmilch enthält.

  • 36 % der Menschen sind der Meinung, dass andere Verbraucher:innen verstehen, dass „pflanzliche Alternativen“ auf pflanzlicher Basis produziert werden. 44 % sind derselben Meinung, wenn dies auf der Packung klar kommuniziert wird. Nur 10 % denken, dass Verbraucher:innen in jedem Fall verwirrt sein könnten.


     

 

Wie verwirrend finden die Menschen den bestehenden Bezeichnungsschutz für Milch?
Auch den bestehenden Bezeichnungsschutz für Milch finden die allermeisten Menschen verwirrend. Zur Erinnerung: Hafermilch darf im Supermarkt nicht als „Milch“ bezeichnet werden, deshalb wird sie als „Haferdrink“ verkauft. Das Problem ist aber, dass die Mehrheit die bestehende Regelung nicht durchschaut:

  • 52 % der Menschen denken, dass es legal ist, Haferdrinks im Supermarkt als „Hafermilch“ zu bezeichnen. Nur 15 % wissen, dass es illegal ist.


     
  • Erdnussbutter ist eine gesetzliche Ausnahme und darf auch momentan als Erdnussbutter verkauft werden. Allerdings wissen 43 % der Menschen nicht, dass sie aus Erdnüssen besteht.


     

Was ist die Meinung der Bürger:innen zu den geplanten Änderungen?

  • Das geplante „Tetra-Pak-Verbot“ für Haferdrink lehnt die Mehrheit der Menschen ab (62 %), nur 26 % sind dafür.



     
  • Das geplante „Haferdrink-Bilderverbot“ lehnen 66 % ab, nur 20 % sind dafür.