Mehrwertsteuersenkung: Jetzt Stellungnahme abgeben!

Österreich reformiert die Mehrwertsteuer, doch manche pflanzliche Lebensmittel werden eiskalt übergangen. Wir haben bis zum 8. April eine letzte Chance, um für eine Anpassung des geplanten Gesetzes zu sorgen. Dazu braucht es Stellungnahmen von Bürger:innen wie dir – mit den untenstehenden Textbausteinen gelingt das in unter 2 Minuten!

Die von der Bundesregierung geplante Umsatzsteuergesetz-Änderung ist in die finale Runde gegangen und wurde Ende März im Nationalrat beschlossen. Die Steuersenkungen auf Obst, Gemüse und weitere Grundnahrungsmittel wie Brot, Reis oder Nudeln sind großartig. Doch schaut man ins Kleingedruckte, zeigt sich eine massive Benachteiligung für alle, die sich pflanzlich ernähren.

Das plant die Regierung ab Juli 2026:

  • Kuhmilch und Butter: 4,9 % MwSt. (bisher 10 %)
  • Pflanzliche Milch: satte 20 % MwSt. (keine Senkung) – mehr als vier mal so hoch wie das tierische Produkt!
  • Margarine: 10 % MwSt. (keine Senkung) – doppelt so hoch wie Butter.
  • Frische oder tiefgekühlte Hülsenfrüchte: 4,9 % MwSt. (bisher 10 %)
  • Getrocknete und konservierte Hülsenfrüchte (75 % der verkauften Ware): 10 % MwSt. (keine Senkung)
  • Wertvolle pflanzliche Eiweißquellen wie Tofu oder Tempeh werden überhaupt nicht berücksichtigt.

Warum uns das alle angeht

Während das Gesundheitsministerium offiziell dazu aufruft, mehr pflanzliches Eiweiß zu essen, straft die aktuelle Steuerreform genau dieses Verhalten ab. Das ist nicht nur unlogisch, sondern ein massiver Rückschritt für den Klima- und Tierschutz und die soziale Gerechtigkeit. Gesunde Ernährung darf kein Privileg für Besserverdiener:innen sein!

Jetzt ist unsere letzte Chance!

Das Gesetz befindet sich aktuell in der offiziellen Begutachtungsphase. Nun können Bürger:innen dem Parlament rückmelden, was sie von einem Beschluss halten. Wir müssen bis zum 8. April laut werden! Das Parlament muss sehen, dass tausende Menschen diese Ungerechtigkeit nicht akzeptieren.

So geht's: 

  • Verfasse eine kurze, sachliche und respektvolle Stellungnahme (ggf. mithilfe der untenstehenden Textvorlagen in unter 2 Minuten!).
  • Übermittle die Stellungnahme via Formular auf der Parlamentswebsite (mit Klick auf "Formular für Privatperson", siehe Screenshot).
  • Teile den Aufruf mit Freund:innen und Familie – jede Stimme zählt!

 

Hier geht es zum Formular:

 

 

Mit Klick auf "Formular für Privatperson" kann eine Stellungnahme zur Änderung des Umsatzsteuergesetz auf der Website des Parlaments (anonym) abgegeben werden.

 

 

Vorlagen für deine Stellungnahme

Kopiere einfach den Text, passe ihn nach Belieben an und füge ihn in das Onlineformular des Parlaments ein. Individualisierte Texte werden oft stärker wahrgenommen als identische Massenmails, dennoch zählt jede laute Stimme! 

Du kannst die Textbausteine auch als Word-Dokument herunterladen.

Meine Position zu diesem Vorhaben:

Ich begrüße die Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Brot und Nudeln ausdrücklich. Die weiterhin bestehende massive steuerliche Benachteiligung von pflanzlichen Milchalternativen und die Nicht-Beachtung von Hülsenfrüchten lehne ich jedoch entschieden ab.

Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:

Es ist ökologisch und gesundheitspolitisch nicht nachvollziehbar, warum klimaschädliche Tierprodukte mit 4,9 % besteuert werden, während Pflanzendrinks bei 20 % und Margarine bei 10 % bleiben. Pflanzliche Milch wird damit mehr als viermal so hoch besteuert wie Kuhmilch.

Dass die Mehrwertsteuer nur bei frischen und tiefgekühlten, nicht aber bei getrockneten und konservierten Hülsenfrüchte gesenkt wird, ist nicht nachvollziehbar. Letztere machen zusammen die Mehrheit der verkauften Hülsenfrüchte aus.

Pflanzliche Alternativen und Hülsenfrüchte (und daraus erzeugte Produkte) erfreuen sich einer stets wachsenden Beliebtheit und sind für viele Menschen ebenso Grundnahrungsmittel wie tierische Produkte. Die geplante Steuersenkung bestraft nachhaltigen und gesundheitsbewussten Konsum und widerspricht jeglichen Klimazielen.

Meine Verbesserungsvorschläge:

Pflanzendrinks müssen Kuhmilch gleichgestellt werden (4,9 % MwSt.). Falls das nicht möglich ist, sollte der Mehrwertsteuersatz von heimischen Pflanzendrinks wie Soja- oder Hafermilch zumindest auf 10 % gesenkt werden.

Zudem müssen auch getrocknete und konservierte Hülsenfrüchte sowie daraus hergestellte Produkte wie Tofu in den ermäßigten Steuersatz aufgenommen werden, da sie eine essenzielle Proteinquelle darstellen. Eine Vielzahl dieser Produkte werden in Österreich angebaut und fördern damit auch die österreichische Landwirtschaft.

 

Vielen Dank für deinen Einsatz für eine pflanzliche Zukunft!