Neues zur veganen Option beim Bundesheer: Petitionsausschuss und Stellungnahme von Rechtsanwalt

Neues zur veganen Option beim Bundesheer: Petitionsausschuss und Stellungnahme von Rechtsanwalt

30.03.2023


(c) iStock.com/Chansak Joe

Es gibt Neues zur Bürger:inneninitiative, die eine pflanzliche Option im österreichischen Bundesheer fordert. Einerseits tagte der Petitionsausschuss des Nationalrats, andererseits haben wir eine weitere juristische Stellungnahme eingeholt.

Petitionsausschuss: Verteidigungs- und Klimaschutzministerium im Fokus

In der Sitzung des Petitionsausschusses am 22. März 2023 stand die Bürger:inneninitiative zur pflanzlichen Option im Bundesheer erneut auf der Tagesordnung. Wie wir berichtet haben, ist mittlerweile die angeforderte Stellungnahme vom Verteidigungsministerium eingetroffen. Sie schiebt eine Verantwortung für eine pflanzliche Option von sich. Nun hat der Petitionsausschuss beschlossen, eine weitere Stellungnahme einzuholen. Das Klimaschutzministerium soll sich nun positionieren und seine Meinung zur pflanzlichen Option kundtun.

Eigene Stellungnahme: Schreiben Sie dem Parlament, wie wichtig Sie eine vegane Option finden!

Stellungnahme von Rechtsanwalt: Österreichisches Recht spricht für vegane Option

Ralf Müller-Amenitsch ist deutscher Rechtsanwalt und Experte bei juristischen Fragen rund um die vegane Lebensweise. Er lebt vegan, setzt sich für Tierrechte ein und ist zudem Autor von „Vegan im Recht“ sowie Co-Autor der österreichischen Edition. Wir haben eine juristische Stellungnahme zum Thema Bundesheer von ihm eingeholt.

Zusammenfassend unterstreicht Müller-Amenitsch, dass unterschiedliche Rechtsmaterien in Österreich für eine vegane Option sprechen. Ein Beispiel ist das Staatsziel zu Nachhaltigkeit, Tier- und Umweltschutz. Demnach bekennt sich der Staat zur „Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen“. Als treibender Faktor der Klimakrise ist es eine Pflicht des Staates, das Ernährungssystem nachhaltiger zu gestalten und in diesem Sinn pflanzliche Optionen – etwa in öffentlichen Institutionen wie dem Bundesheer – zu fördern.

Auch die Anerkennung einer veganen Lebensweise als Grundrecht, die unter Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention fällt, muss in Österreich erfolgen. In diesem Sinne muss der Staat die Glaubensfreiheit von Veganer:innen und die damit verbundene Ernährungsweise respektieren – etwa indem pflanzliche Optionen in öffentlichen Institutionen geboten werden.

Juristische Stellungnahme: Lesen Sie die Stellungnahme vom Juristen Müller-Amenitsch nach!

Ausblick auf den Frühsommer: Neuer Petitionsausschuss, neue Chance auf eine vegane Option?

Die nächste Sitzung des Petitionsausschusses findet am 29. Juni 2023 statt. Bis dahin soll die Stellungnahme des Klimaschutzministeriums eingetroffen sein. Wir werden auch diese Stellungnahme tiefgehend analysieren und wie bisher über alle Entwicklungen in der Causa Pflanzenkost beim Bundesheer berichten. Übrigens können Sie auch weiterhin eine eigene Stellungnahme an das Parlament schicken. Gemeinsam sorgen wir für eine vegane Option in Österreich!