EuGH rettet veganen Burger: Wichtiges Urteil im Streit um Verkaufsbezeichnungen
EuGH rettet veganen Burger: Wichtiges Urteil im Streit um Verkaufsbezeichnungen
Wurst, Burger, Steak: Diese Begriffe dürfen weiterhin auf rein pflanzlichen Produkten zu finden sein! Der Europäische Gerichtshof beschloss im Herbst 2024, einzelne nationale Verbote in Bezug auf die Namensgebung aufzuheben – ein großer Erfolg! Auch wir waren im Zusammenhang mit der European Vegetarian Union (EVU) maßgeblich daran beteiligt.
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Verbote aufgehoben
Ausgehend von Frankreich haben in den letzten Jahren immer mehr EU-Staaten Gesetze erwogen, die die Namensgebung von pflanzenbasierten Produkten erschweren sollten. Dies ist nicht nur für Konsument:innen verwirrend, sondern behindert auch die Vermarktung.
Damit dürfte jetzt Schluss sein: Der EuGH verlautete nämlich im Urteil des Falls C-438/23, dass Staaten keine Gesetze verabschieden dürfen, die gebräuchliche oder beschreibende Namen für pflanzliche Lebensmittel verbieten. Eine Ausnahme sind gesetzlich festgelegte und geschützte Bezeichnungen. Der Begriff „Wurst“ ist beispielsweise nicht geschützt und kann nun ohne weiteres verwendet werden – auch ohne bei der Namensgebung auf die Basis der verwendeten Proteine hinzuweisen.
Bezeichnungen wie „Soja-Wurst“ sind also nicht mehr zwingend notwendig. Wichtig ist dabei in erster Linie, dass die Zutaten klar ersichtlich sind und Konsument:innen ein pflanzliches Produkt auf den ersten Blick erkennen können. Verwechslungsgefahr beim Einkauf besteht laut EuGH in der Regel keine; dies bestätigen auch Supermärkte.
Aufatmen für Unternehmen
Das ist eine gute Nachricht für Unternehmen, die sich auf pflanzenbasierte Produkte spezialisieren. Gesetze zu Namensgebungen und vermeintlich geschützten Begriffen aus der Tierindustrie schränkten die Vermarktung pflanzlicher Produkte bisher erheblich ein und regulierten so auch den Markt.
Das Urteil zeigt die wachsende Bedeutung von pflanzlichen Alternativen am europäischen Lebensmittelmarkt. Für den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU ist die Entwicklung ein starkes Signal – pflanzliche Produkte könnten also auch hier demnächst vermehrt Einzug finden.
Österreichische Beteiligung
Auch in Österreich konnten wir diesen Erfolg feiern: Als Präsident der EVU war unser Obmann Felix Hnat maßgeblich an diesem Prozess beteiligt. In Kooperation mit weiteren auf europäischer Ebene agierenden Organisationen konnte die EVU dem EuGH den Sachverhalt vorlegen und bekam Recht zugesprochen.
Website: euroveg.eu