Aktuell: Stimmen Sie der Bürger:inneninitiative für vegane Kost im Heer zu

Aktuell: Stimmen Sie der Bürger:inneninitiative für vegane Kost im Heer zu

13.10.2022
Wichtig: Unabhängig davon, ob Sie die Bürger:inneninitiative bereits mit Ihrer Unterschrift unterstützt haben, können Sie dem Parlament hier Ihre Zustimmung ausdrücken.

Jährlich leisten tausende junge Männer ihre Wehrpflicht, immer mehr von ihnen leben vegan. Das österreichische Bundesheer erschwert seinen Soldat:innen und Grundwehrdienern jedoch eine ausgewogene, pflanzliche Ernährung. Dagegen will eine aktuelle Bürger:inneninitiative ankämpfen und fordert das Recht auf eine vegane Verpflegung im Bundesheer ein.

Dazu wurden über 1.700 Unterschriften von österreichischen Staatsbürger:innen gesammelt. Bürger:innen können hier ihre Zustimmung an das Parlament übermitteln. Diese haben einen rein informativen Charakter und verdeutlichen den Parlamentarier:innen, wie wichtig vegane Optionen sind.

Musik: cycada

 

Hintergrund: Pflanzliche Ernährung im Bundesheer derzeit mehr als schwierig

Das österreichische Bundesheer umfasst etwa 14.000 Berufssoldat:innen sowie 25.000 Soldat:innen in der Miliz und 8.000 Zivilbedienstete. Dazu kommen im Jahr etwa 18.000 Wehrpflichtige, die ihren sechsmonatigen Grundwehrdienst ableisten. Zahlreiche von ihnen leben zeitweise in Kasernen und werden dort von der öffentlichen Hand verpflegt. Derzeit erschwert das Bundesheer seinen Soldat:innen mangels adäquatem Angebot jedoch eine ausgewogene, pflanzliche Ernährung. Dabei ist eine quantitativ und qualitativ hochwertige Kost nicht zuletzt in körperlich herausfordernden Berufen ein Muss. Zusätzlich ist es die Pflicht des Staates die Weltanschauungen von Personen, die in öffentlichen Einrichtungen verpflegt werden, zu wahren.

Veganismus: Recht auf vegane Optionen in öffentlicher Verpflegung

Der Veganismus ist als ethische Lebensweise zu verstehen, wie etwa die Definition der britischen Vegan Society unterstreicht: „Veganismus ist eine Lebensweise, die versucht – so weit wie praktisch durchführbar – alle Formen der Ausbeutung und Grausamkeiten an leidensfähigen Tieren für Essen, Kleidung und andere Zwecke zu vermeiden“. Folglich kann der Veganismus als Weltanschauung verstanden werden, die durch den Respekt des Lebens von nichtmenschlichen Tieren begründet wird. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Freiheit der Weltanschauung sowie das Selbstbestimmungsrecht zählen dabei zu den ältesten Menschenrechten. Der Staat steht daher grundsätzlich in der Pflicht, säkulare Weltanschauungen zu respektieren und sie nicht gegenüber religiösen Weltanschauungen zu benachteiligen.

Derzeit ist das jedoch nicht der Fall: In öffentlichen Einrichtungen werden etwa religiöse Ernährungsgebote beachtet, sodass Personen eines bestimmten Glaubens eine entsprechende Kost erhalten. Die säkularen Ernährungsgebote des ethischen Veganismus hingegen werden nicht entsprechend geachtet, sodass das Recht von Veganer:innen auf eine vegane Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen, Krankenhäusern und eben auch Kasernen, verletzt wird. Veganer:innen haben jedoch aufgrund ihrer ethischen Weltanschauung ein Recht darauf, in öffentlichen Einrichtungen mit einer pflanzlichen Kost versorgt zu werden. Mehr zum Thema haben wir in unserem Buch „Vegan im Recht – Österreich Edition“ zusammengefasst.

Auch wenn sich das österreichische Heer bisher gegen eine Pflanzenkost sträubt, so zeigen Beispiele aus anderen Ländern, dass eine vegane Verpflegung von Soldat:innen durchaus umsetzbar ist. So bietet beispielsweise das israelische Heer eine vegane Option bei jeder Mahlzeit an. Auch Kleidung und Schuhe ohne Tierprodukte werden zur Verfügung gestellt.

Vegane Gesellschaft: Unterstützung von Bürger:inneninitiative

Das Recht auf eine vegane Verpflegung wird derzeit vom österreichischen Bundesheer gefordert. Der engagierte Bürger Roland Faltejsek hat dazu eine parlamentarische Bürger:inneninitiative gestartet. Wir, die Vegane Gesellschaft Österreich, unterstützen die wichtige Initiative seit Beginn. Erstens haben wir unsere Leser:innen und Unterstützer:innen gebeten, die parlamentarische Bürger:inneninitiative zu unterschreiben. Zweitens führen wir Gespräche mit politischen Entscheidungsträger:innen. Drittens haben wir ein Gutachten des renommierten Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte in Auftrag gegeben, das sich mit der Frage des Rechts auf eine vegane Option beschäftigt.

Aktuell: Neue Stellungnahme wird eingeholt, nächste Behandlung im Juni 2023

Die Bürger:inneninitiative hat genügend Unterschriften gesammelt und wird seit längerem im Petitionsausschuss des Nationalrates behandelt.

Hier eine kurze Übersicht:

  • 02.09.2022 – Start: Übergabe von über 1.700 Unterschriften an das Parlament.
  • 28.09.2022 – 1. Sitzung: Beschluss, eine Stellungnahme vom Verteidigungsministerium einzuholen.
  • 06.12.2022 – 2. Sitzung: Vertagung, da Stellungnahme vom Verteidigungsministerium nicht rechtzeitig eingetroffen ist.
  • 22.03.2023 – 3. Sitzung: Beschluss, eine Stellungnahme vom Klimaschutzministerium einzuholen.
  • 29.06.2023 – 4. Sitzung: Nächste geplante Behandlung.

Wie geht es nun weiter? Die Petition wird also das nächste Mal am 29. Juni 2023 im Petitionsausschuss des Parlaments behandelt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, der Bürger:inneninitiative auf der Website des Parlaments zuzustimmen. Eine elektronische Zustimmung* hat einen wichtigen informativen Charakter für die Parlamentarier:innen. Sie gibt ein - erneutes beziehungsweise von der Unterschrift unabhängiges - Zeichen, wie wichtig den Bürger:innen das Anliegen ist. Zusätzlich kann auch eine persönliche Stellungnahme abgegeben werden.

Stand: 30.03.2023

* Elektronische Zustimmung nach dem österreichischen Parlament: "BürgerInnen können dem Anliegen einer im Nationalrat rechtsgültig eingebrachten parlamentarischen Bürgerinitiative elektronisch zustimmen. Dies hat für die Beratungen im Nationalrat informativen Charakter." Mehr zum Thema.