Ihr Vermächtnis für Tierwohl und eine pflanzlichere Zukunft

Ihr Vermächtnis für Tierwohl und eine pflanzlichere Zukunft

22.10.2025

Eine alte und eine junge hand die gemeinsam ein aufkeimendes pflänzchen halten

Was bleibt, wenn wir gehen?

Der Gedanke an das eigene Lebensende ist oft mit Unbehagen verbunden. Viele Menschen zögern, sich damit auseinanderzusetzen, weil es schwerfällt, sich dem Thema zu nähern. Gleichzeitig wächst der Wunsch, frühzeitig Vorsorge zu treffen – besonders für die Menschen, die man liebt, und für das, was der Person wichtig ist. Ein Testament kann Ausdruck von Fürsorge und Verantwortung sein. Es hilft, Wünsche klar festzuhalten, und gibt den Hinterbliebenen Halt. Viele entdecken darin auch die Möglichkeit, Spuren zu hinterlassen – für Familie, Freund:innen oder für eine persönliche Sache, die ihnen besonders am Herzen liegt. So kann das, was im Leben wichtig war, auch weiterwirken.
Sie wünschen sich, Tieren auch über Ihr Leben hinaus Schutz zu schenken und eine pflanzlichere Zukunft weiter zu fördern?
Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg, sich um Ihren Nachlass zu kümmern – einfühlsam, diskret und selbstverständlich unverbindlich.
 

Erbschaftsratgeber kostenlos bestellenUnverbindlich kontaktieren


Am 2. Dezember haben Sie die Möglichkeit, an unserem kostenlosen Online-Fachvortrag „Nachlass gestalten – Gutes hinterlassen: Ein Infoabend zu Testament, Erbrecht und Vermächtnis“ teilzunehmen! Erbrechtsanwalt Mag. Stefan Traxler führt ab 18 Uhr durch die wichtigsten Aspekte und steht im Anschluss für Ihre Fragen zur Verfügung.
 

Unverbindlich anmelden

 

Wie kann ich meinen Nachlass regeln?

Der erste Schritt bei der Auseinandersetzung mit dem eigenen Nachlass ist oft, sich in Ruhe einen Überblick über das vorhandene Vermögen zu verschaffen. Neben Geldbeträgen zählen auch Immobilien, Fahrzeuge, Wertpapiere, aber auch Schulden und persönliche Gegenstände zu den Dingen, über die es nachzudenken gilt. Ein Testament bietet die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, was mit dem eigenen Besitz einmal geschehen soll. Es schafft Klarheit für alle Beteiligten und kann den Angehörigen in einer emotional herausfordernden Zeit Orientierung geben.
Liegt kein Testament vor, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese berücksichtigt jedoch nicht immer individuelle Wünsche oder familiäre Besonderheiten. In seltenen Fällen kann auch der Staat erben, wenn keine nahestehenden Personen mehr vorhanden sind.
In unserem Erbschaftsratgeber und in den häufig gestellten Fragen finden Sie hilfreiche Informationen, um Ihre Nachlassregelung bewusst und in Ihrem Sinne zu gestalten.
Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, wer was erhalten soll. So vermeiden Sie mögliche Streitigkeiten unter den Erb:innen, schützen Personen, die Ihnen besonders am Herzen liegen, und können auch gemeinnützige Organisationen bedenken. Darüber hinaus können Sie sicher sein, dass Ihr gesamter Beitrag unmittelbar und vollständig unserem Verein für den Schutz der Tiere und die Förderung der pflanzlichen Lebensweise zugutekommt. Ein klar formuliertes Testament sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille respektiert wird, Ihre persönlichen Wünsche klar festgehalten werden und zugleich Werte erhalten bleiben, die über das Leben hinaus Bestand haben.

klaudia menichetti

„Eine vegane Lebensweise hat so viele ethische, ökologische und gesundheitlich positive Aspekte. Die Vegane Gesellschaft leistet Aufklärung und Lobbyarbeit, um mehr Bewusstsein und ein Umdenken zu forcieren. Das ist eine unglaublich wichtige Aufgabe, gerade auch in der Zukunft. Dafür braucht es finanzielle Ressourcen. Das Leiden der Tiere in der heutigen Massentierhaltung ist einfach unerträglich! Eine vegane Lebensweise kann dieses Elend langfristig verringern. Das ist mir ein unglaublich wichtiges Anliegen.“

Klaudia Menichetti
Inhaberin von Genial Vegan, leidenschaftliche Köchin und langjährige Unterstützerin

 

Wie verfasse ich ein Testament?

Ein Testament kann eigenhändig – also vollständig handschriftlich – verfasst werden. Es muss mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben sein.

Alternativ kann ein fremdhändiges Testament erstellt werden, etwa gemeinsam mit einem Notar oder einer Notarin bzw. einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin.

Beide können auf Wunsch im Zentralen Testamentsregister (ZTR) hinterlegt werden und sind so rechtlich besonders gut abgesichert.
Wichtig zu beachten:

  • Das Testament sollte klar formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Nach österreichischem Recht haben nahe Angehörige Anspruch auf einen Pflichtteil, der nicht komplett entzogen werden kann.
  • Bewahren Sie das Testament an einem sicheren Ort auf, zum Beispiel bei einem Notar oder einer Notarin, einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin oder bei einer vertrauenswürdigen Person.

Beispiele für eigenhändige und fremdhändige Testamente

Beispiel Testament Beispiel Testament eigenhändig Beispiel Testament fremdhändig

Ihr Vertrauen in guten Händen

Die Vegane Gesellschaft Österreich setzt sich seit 1999 für eine Gesellschaft ein, in der Mitgefühl, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit eine zentrale Rolle einnehmen. Mit einer Nachlassspende unterstützen Sie unsere Arbeit über Ihr Leben hinaus – und helfen mit, langfristige Veränderungen für Tiere, Umwelt und Menschen möglich zu machen.
Unsere Finanzierung erfolgt ausschließlich über Spenden und Unterstützungsbeiträge. Ihre Zuwendung wird verantwortungsvoll und transparent eingesetzt, damit möglichst viel direkt unseren Tätigkeiten zugutekommt. 
Wenn Sie uns über Ihre testamentarische Verfügung informieren, danken wir Ihnen von Herzen. So können wir Ihre persönlichen Wünsche bestmöglich berücksichtigen und Ihr Engagement würdigen.

Was Ihre Unterstützung bewirkt

Ihre Nachlassspende ermöglicht es uns, drängende Themen anzugehen und nachhaltige Lösungen umzusetzen.

Erfahren Sie in unserem Jahresrückblick 2023 oder Jahresrückblick 2024, wie Ihre Unterstützung konkret wirkt und welche Projekte wir dank Ihrer Zuwendungen umsetzen konnten.

 

Über das Leben hinaus Gutes tun

Ein Testament ist mehr als eine rechtliche Absicherung – es ist ein Ausdruck Ihrer Haltung. Ihr Vermächtnis kann Tierleben retten, Menschen inspirieren und Strukturen verändern. Es kann Hoffnung geben – und Spuren hinterlassen.
So setzen Sie Ihre Überzeugungen in konkrete Wirkung um – für Tierrechte, Umweltschutz und die Förderung von pflanzlicheren Lebensweisen.
Gerne informieren wir Sie über unsere aktuellen Projekte und senden Ihnen unsere kostenlose Erbschaftsbroschüre zu. Viele Antworten auf häufige Fragen finden Sie auch in unseren FAQ.

Felix Hnat

Gerne können Sie unseren Obmann Mag. Felix Hnat unter f.hnat@vegan.at für ein persönliches Gespräch kontaktieren – vertraulich, unverbindlich und mit Respekt für Ihre Werte.

Stefan Traxler

Der erfahrene Rechtsanwalt Mag. Stefan Traxler ist auf Erbrecht und Tierschutzrecht spezialisiert und bietet Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung! Kontakt können Sie unter ra.mag.traxler@aon.at oder +43 (0)2236 860860 aufnehmen.



Sie möchten mehr über das Vererben für den guten Zweck erfahren? 

infoabend grafik

Unser Online-Infoabend mit Fachvortrag lädt dazu ein, sich zu informieren und eigene Fragen einzubringen.

Was Sie an diesem Online-Infoabend mitnehmen können:
  • Ein klar verständlicher Einblick in erbrechtliche Fragen – präsentiert von unserem erfahrenen Rechtsanwalt Mag. Stefan Traxler
  • Fundiertes Wissen rund um das Thema Nachlass und Vorsorge
  • Antworten auf zentrale Fragen: Was ist wichtig? Worauf kommt es wirklich an?
  • Praxisnahe Hinweise zur rechtssicheren Testamentsgestaltung
  • Impulse von unserem Obmann Mag. Felix Hnat, wie ein Testament ganz im Sinne Ihrer persönlichen Werte und Wünsche wirken kann
  • Freiraum für Ihre Fragen – auf Wunsch auch anonym

Termin: 2. Dezember 2025 um 18 Uhr

Unverbindlich anmelden

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ein Testament zu verfassen bedeutet, Verantwortung zu übernehmen und die Zukunft aktiv mitzugestalten. Sie entscheiden selbst, wem Sie was hinterlassen möchten, ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen. So schaffen Sie Klarheit für Ihre Angehörigen, vermeiden Unsicherheiten und helfen, mögliche Streitigkeiten im Vorfeld zu verhindern. Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, rechtzeitig und in Ruhe für alle Eventualitäten vorzusorgen, unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge.

Ein Testament kann in Österreich auf verschiedene Arten errichtet werden. Am einfachsten ist das eigenhändige Testament, das vollständig handschriftlich verfasst und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein muss. Zudem sollte es mit Datum und Ort versehen werden, um seine Gültigkeit und den Zeitpunkt der Errichtung klar festzulegen.

Ein fremdhändiges Testament, zum Beispiel am Computer geschrieben, ist nur gültig, wenn es eigenhändig unterschrieben ist, den eigenhändig handgeschriebenen Zusatz „Das ist mein letzter Wille“ enthält und in gleichzeitiger Anwesenheit von drei Zeug:innen errichtet wird, deren Identität im Testament genannt und durch ihre Unterschrift bezeugt wird.

Ein rechtlich gültiges Testament sorgt dafür, dass Ihr Wunsch respektiert wird. Durch Ihren Nachlass können Sie ganz bewusst festlegen, wofür und an wen Ihr Vermächtnis/Erbe gehen soll. So ermöglichen Sie verlässliche Unterstützung für Projekte, die Ihnen am Herzen liegen. Auf diese Weise schaffen Sie eine bleibende Wirkung, die Ihren Werten entspricht und weit über Ihr eigenes Leben hinaus geht.

Haustiere haben kein gesetzliches Erbrecht und werden ohne entsprechende Regelung im Testament oft übersehen. Um sicherzustellen, dass Ihr Tier gut versorgt ist, empfehlen wir, frühzeitig vorzusorgen, etwa durch ein Vermächtnis oder eine klare Betreuungsklausel im Testament. So können Sie genau festlegen, wer sich im Ernstfall liebevoll um Ihr Tier kümmern soll. Auch wenn wir die Betreuung selbst nicht übernehmen, unterstützen wir Sie gerne dabei, passende Ansprechpartner:innen zu finden und dafür zu sorgen, dass Ihr Tier ein neues, liebevolles Zuhause erhält.

Manche Menschen tragen den Wunsch in sich, etwas Bleibendes zu hinterlassen. Eine Möglichkeit, wie dieser Wunsch umgesetzt werden kann, ist, im eigenen Testament auch gemeinnützige Zwecke zu berücksichtigen, zum Beispiel durch ein Vermächtnis, eine Erbeinsetzung oder die Unterstützung einer Stiftung. Ob und in welcher Form man diesen Weg wählt, bleibt eine sehr persönliche Entscheidung.

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Nachlassspende haben wir in unseren FAQ für Sie zusammengefasst.

Wir weisen darauf hin, dass die Inhalte dieser Website sowie unsere Beratung keine rechtliche Beratung ersetzen können. Daher übernehmen wir keine Haftung.